Gerade in den Wintermonaten kommt es zu Ausfällen im Busverkehr. So auch am 8. März war dies in weiten Teilen des Rhein-Lahn-Kreises der Fall. Das Busunternehmen Martin Becker hatte aufgrund des Schneefalls am frühen Morgen offensichtlich entschieden keine Busse fahren zu lassen. Allerdings haben sich viele Bürgerinnen und Bürger darüber gewundert, da die Streudienste zum Berufsverkehr für freie und befahrbare Straßen gesorgt hatten.
Für die SPD-Fraktion im Kreistag ist es natürlich selbstverständlich, dass die Sicherheit der beförderten Personen an erster Stelle steht, insbesondere dann, wenn es um die Beförderung von Schul- und Kindergartenkinder geht.
Allerdings kommt es bei Schneefall zu unterschiedlichen Diskussionen, ob ein Bus nicht doch zur Schule oder zum Kindergarten hätte fahren können.
Die Situation am 8. März und die Reaktionen in der Bevölkerung haben den Vorsitzenden der Kreistagsfraktion Carsten Göller dazu veranlasst, über Regelungen und Hintergründe betreffend den Busverkehr bei der Kreisverwaltung nachzufragen, deren Antwort über den zuständigen Verkehrsverbund Rhein-Mosel(RMV) nun vorliegt.
Auf die Frage, welche Regelungen es im Busverkehr für die Durchführung von Fahrten bei schlechter Witterung gibt, verweist der RMV auf die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr.
Danach trägt neben der Geschäftsführung vor allem der Betriebsleiter die Verantwortung für die sichere Beförderung. Es gilt die Grundregel, dass der Betrieb des Unternehmens sowie die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge den besonderen Anforderungen genügen müssen, die sich aus dem Vertrauen in eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung ergeben.
Der Betriebsleiter, so der RMV weiter, trifft über die witterungsbedingte Durchführung des Betriebes im Benehmen mit der Geschäftsführung die Entscheidung, ob der Busverkehr stattfindet oder eben nicht. Dabei trägt er die Verantwortung für Schadens- und Unglücksfälle bei fahrlässigem Verhalten. Er lässt sich dabei auch aufgrund von Regress- und Schadenersatzforderungen leiten, die auch bei geringen Vorkommnissen an die Unternehmen in der Vergangenheit herangetragen wurden.
Auf die Frage, wie häufig Buslinien bei schlechter Witterung ausgefallen sind, weist der RMV daraufhin, dass Ausfälle von Linienfahrten innerhalb der Linienbündel im Rhein-Lahn-Kreis in der Regel unterschiedslos und ohne Betrachtung des Anlasses erfasst werden. Dies sehen die bestehenden Verkehrsverträge so vor, in denen aber auch geregelt ist, dass Leistungsausfälle nicht abgegolten werden.
Nach anderen Ausfallgründen befragt, weist der RMV daraufhin, dass vollständige Fahrten- oder Linienausfälle nicht zur Tagesordnung im ÖPNV gehören. Allerdings lässt sich jedoch feststellen, dass es witterungsbedingt eine wiederkehrende Häufung von Ausfällen in den Wintermonaten gibt. Jedoch dürfen witterungsbedingte Ausfälle keinesfalls mit einer unzureichenden Ausrüstung der Fahrzeuge, wie z.B. fehlende Winterreifen oder Schneeketten gerechtfertigt werden. Hier haben Polizei, Kraftfahrtbundesamt und der ebenfalls zuständige Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz bei Missachtung die Möglichkeit entsprechende Sanktionen vorzunehmen. Andere Gründe für Betriebsausfälle sind zum Beispiel plötzliche Teil- und Vollsperrungen von Straßen aufgrund von Unfällen, wodurch der ÖPNV-Verkehr empfindliche Betriebsstörungen hinnehmen muss.
Auf die abschließende Frage, ob es Handlungsbedarf gibt, weist die Kreisverwaltung daraufhin, dass sie einen solchen für Regelungen bei schlechter Witterung nicht sieht. Die vorhandenen gesetzlichen Regelungen werden als ausreichend betrachtet. Allerdings wird sie vor dem kommenden Winter 2023/24 die beauftragten Verkehrsunternehmen auf ihre Pflicht hinweisen, dass alle im ÖPNV und innerhalb der Linienbündel eingesetzten Fahrzeuge über eine entsprechende Winterausrüstung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verfügen müssen.
SPD-Kreistagsfraktion Rhein-Lahn
Carsten Göller, Vorsitzender
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